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Die Selbstverpflichtungserklärung der Hessischen Chorjugend

Damit Sie auf der sicheren Seite sind!

 

Die Selbstverpflichtung der Hessischen Chorjugend, die auf der Mitgliederversammlung am 16. März 2013 im Hessischen Landtag in Wiesbaden beschlossen wurde, ist ein klares Bekenntnis zur Sicherung einer gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit. Diese Selbstverpflichtung kann unter Downloads abgerufen und verwendet werden: Selbstverpflichtung

 

Wozu braucht es überhaupt eine Selbstverpflichtung und ein Präventionskonzept?

Jeder Chor/Verein/Verband hat gesetzlich einen Schutzauftrag für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Darauf basiert die Selbstverpflichtung für ehrenamtlich und hauptberuflich tätige Mitarbeiter*innen der Hessischen Chorjugend. Mit einer eigenen Selbstverpflichtung zur Sicherung einer gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit dokumentiert der Chor/Verein/Verband, dass er großen Wert auf den Schutz junger Menschen vor sexualisierter Atmosphäre, sexuellen Übergriffen, Diskriminierung, Rassismus und Gewalt im Chor/Verein/Verband legt. Fehlverhalten wird geächtet und bei Verstößen werden Konsequenzen ermöglicht.

 

Der Schutz ist wichtig, da Gewalt auch in der Kinder- und Jugendarbeit des Chorbereichs vorkommen kann. Auch hier gibt es Opfer und Täter*innen. Ein Mittel, dieser Gefahr im Chor/Verein/Verband zu begegnen, ist die Selbstverpflichtung aller Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit des Chors/Vereins/Verbands zu den Inhalten des Konzeptes zur gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit. Sie beinhaltet selbst gewählte Vereinbarungen zur Gewaltprävention und Sicherung von Kinderrechten. Die Selbstverpflichtung soll es den Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit im Chor/Gesangverein/Sängerkreis/HCJ erleichtern, Grenzen gegenüber Kindern und Jugendlichen zu wahren und eine klare Haltung zur gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit im Verein/Verband zu entwickeln. Ebenso soll diese Vereinbarung dazu beitragen, Mitarbeiter*innen vor Missverständnissen und falschem Verdacht schützen. Wenn sie ihr Handeln danach ausrichten, werden sie sich normalerweise nicht selbst und unbeabsichtigt in eine verfängliche Situation bringen. Die Auseinandersetzung mit dem Konzept der gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit der Hessischen Chorjugend bzw. die gemeinsame Erarbeitung eines vereinsspezifischen Konzeptes verankert das Thema im Bewusstsein der Mitarbeiter*innen. Ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen durch Gewalt im Verein wird erhöht.

 

Chöre/Vereine/Chorverbände erhalten mit der Selbstverpflichtung und dem Konzept ein Qualitätsmerkmal für sichere Jugendarbeit, das Eltern zeigt, "hier ist mein Kind in guten Händen". Kein Chor/Verein/Verband kann hundertprozentige Sicherheit garantieren, aber sowohl nach innen als auch nach außen dokumentieren, dass er auf das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen achtet. Dies ist ein deutliches Warnsignal an potentielle Täter*innen!

 

Bedeutung und Handhabe der Selbstverpflichtung

Auf der Mitgliederversammlung vom 16. März 2013 wurde beschlossen, dass das Konzept zur Sicherung einer gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit in der Hessischen Chorjugend als klares Bekenntnis zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen eingeführt wird.

 

Die Selbstverpflichtung wird verbindlicher Bestandteil der Präventionsarbeit innerhalb der Hessischen Chorjugend. Die Selbstverpflichtung ist eine persönliche Erklärung aller Mitarbeiter*innen im Bereich der Hessischen Chorjugend und ihren Untergliederungen, bestimmte Regeln einhalten zu wollen bzw. Kenntnis über bestimmte Dinge zu haben. Sie ist eine individuelle Willenserklärung der Unterzeichner*innen. Die Selbstverpflichtung ist kein rechtsgültiger Vertrag zwischen Hessischer Chorjugend/ Sängerkreis/Verein, der Unterzeichner*in und den schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Eltern und Erziehungsberechtigten. Sie bringt aber eine persönliche Identifikation mit den Inhalten zum Ausdruck.

 

Mit der Unterschrift verpflichten sich die Unterzeichner*innen, die angesprochenen Punkte ernst zu nehmen und sich nach Kräften und bestem Wissen und Gewissen dafür einzusetzen. Dass dabei Rückschläge vorkommen können, ist menschlich. Die Selbstverpflichtung ist keine Verpflichtung, die genannten Punkte stets rechtssicher umzusetzen, sondern eine Verpflichtung, dies ernsthaft zu wollen.

 

Die unterschriebene Selbstverpflichtung verbleibt bei der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter. Eine zentrale Sammlung und Archivierung ist nicht vorgesehen. Der jeweilige Träger versichert sich, dass die eingesetzten Mitarbeiter*innen - ggf. durch Vorlage der Erklärung - den verbandlichen Regelungen zur Sicherung einer gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit entsprechen.

 

Alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Hessischen Chorjugend und ihrer Untergliederungen sind aufgefordert, sich mit dem Thema „Sicherung einer gewaltfreien Kinder- und Jugendarbeit“ auseinanderzusetzen und sich entsprechendes Wissen anzueignen, um so bestmöglich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beizutragen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt insbesondere in Schulungen. Das Konzept der Hessischen Chorjugend sieht vor, dass das Thema „Sicherung einer gewaltfreien Kinder- und Jugend-arbeit“ verpflichtender Bestandteil der Juleica-Schulungen für Jugendleiter*innen ist. Darüber hinaus können bei Bedarf regionale Schulungen zu dem Thema durchgeführt werden.